Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Ad-hoc-Mitteilung // 26. Juni 2019- 18:15 Uhr CET

München – Die Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8/ WKN: A1EWVY) informiert heute über den weiteren Verlauf der am 22. März 2019 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen und am 10. April 2019 im Handelsregister eingetragenen Kapitalmaßnahme, in deren Rahmen das Grundkapital der Gesellschaft von 9.422.603,00 EUR unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 577.397,00 EUR auf insgesamt 10.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 577.397 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR und einem Ausgabebetrag von 29,90 EUR je Aktie gegen Bareinlage erhöht wurde.

Am 03. Juni 2019 hatte Formycon vermeldet, dass die Zeichnerin M&H Equity AG aus dem schweizerischen Heerbrugg, bisher 577.397,00 EUR nominal sowie 4.422.603,00 EUR als schuldrechtliche Zuzahlung, insgesamt also 5.000.000,00 EUR, auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft eingezahlt hatte und eine weitere schuldrechtliche Zuzahlung in Höhe von 12.264.170,30 EUR ausstehend war. Mit Vereinbarung vom 26. Juni 2019 hat die Wendeln & Cie. KG, eine vermögensverwaltende Gesellschaft von Herrn Peter Wendeln (Ankeraktionär und langjähriges Aufsichtsratsmitglied der Formycon AG), sämtliche Rechte aus dem Zeichnungsschein sowie die 577.397 Aktien an der Formycon AG aus der Barkapitalerhöhung übernommen.

Bereits vor dieser Transaktion waren Herr Peter Wendeln und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften die größte Investorengruppe der Formycon AG. Durch die Übernahme der 577.397 Aktien erhöht sich deren Anteilsbesitz von etwa 18,9 Prozent auf rund 24,6 Prozent.

Die Formycon AG begrüßt die Umsetzung der Transaktion sehr und wertet den Ausbau des Engagements eines langjährigen strategischen Partners als starkes Signal und großen Vertrauensbeweis in die Gesellschaft.