Hauptversammlung 2024


Informationen für unsere Aktionäre

Die ordentliche Hauptversammlung 2024 der Formycon AG findet amMittwoch, den 12. Juni 2024 um 11:00 Uhr (MESZ)im Haus der Bayerischen WirtschaftMax-Joseph-Straße 5, 80333 Münchenstatt.

Die Einberufungsunterlagen und Informationen zur Hauptversammlungam 12. Juni 2024 finden Sie demnächst hier.


Bericht des Vorstands


Abstimmunsgergebnisse


Einberufungsunterlagen und Informationen zur Hauptversammlung am 12. Juni 2024


Einberufung nebst Tagesordnung und Beschlussvorschlägen der Verwaltung


Informationen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (Tabelle 3) für die Mitteilung nach § 125 AktG


Weitere der Versammlung zugänglich zu machende Unterlagen


Tagesordnungspunkt 1

  • Geschäftsbericht 2023 (inkl. Jahresabschluss 2023, Konzernabschluss 2023, zusammengefassten Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023)

Tagesordnungspunkt 5

  • Informationen zu den zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten

Tagesordnungspunkt 6

  • Vergleichsfassung zur Darstellung der vorgeschlagenen Satzungsänderungen

Tagesordnungspunkt 7

  • Informationen zu dem zur Neuwahl in den vergrößerten Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten

Tagesordnungspunkt 9

  • Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 9 der Tagesordnung über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Tagesordnungspunkt 10

  • Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 10 der Tagesordnung über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Gegenanträge


A_ Gegenantrag A zu Tagesordnungspunkt 8.1 von Dr. Ullrich Seyffert vom 10. Juli 2023


Weitere Unterlagen


Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zur erfolgten Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre


Satzung


Formular zur Stimmabgabe per Briefwahl bzw. Vollmacht


Formular zum Widerruf der Stimmabgabe per Briefwahl bzw. Vollmacht


Informationen zum Datenschutz


Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre


Anfahrtsbeschreibung zum Haus der Bayerischen Wirtschaft


Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der  Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüberverlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an formycon@better-orange.de gerichtet werden.


Vergangene Hauptversammlungen