Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Ad-hoc Mitteilung // 22. Dezember 2017, 07:30 Uhr CET

  • Formycon mit 24,9% an Entwicklungskosten und potenziellen Lizenzerträgen aus Vermarktung von FYB202 beteilig
  • Entwicklung des Biosimilar-Kandidaten bis zur Zulassung geplant

München – Das Biosimilar-Unternehmen Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8/ WKN: A1EWVY) und die Aristo Pharma GmbH, ein pharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Berlin, haben ein gemeinsames Unternehmen zur weiteren Entwicklung von FYB202, Formycons Biosimilar-Kandidat für Stelara®* (Ustekinumab), gegründet. An der Gesellschaft, die den Namen FYB202 GmbH & Co. KG trägt, sind Formycon mit 24,9 Prozent und Aristo Pharma mit 75,1 Prozent beteiligt. Zwischen den Partnern wurde vereinbart, dass nach einer Pilotphase die weiteren Entwicklungskosten sowie die bisherigen Projektinvestitionen der Beteiligungsquote entsprechend getragen werden sollen. Analog sollen beide Unternehmen entsprechend ihrer Quote an den zu erwartenden Lizenzerträgen partizipieren.

Ziel des Joint Ventures ist es, den Biosimilar-Kandidaten bis zur Zulassung zu entwickeln, wobei Formycon Teile der weiteren Entwicklungsarbeit übernehmen wird.

Bei Stelara® (Ustekinumab) handelt es sich um einen humanen monoklonalen Antikörper, der gegen die Zytokine Interleukin-12 und Interleukin-23 gerichtet ist und zur Behandlung verschiedener schwerwiegender inflammatorischer Erkrankungen wie mittelschwerer bis schwerer Psoriasis (Schuppenflechte) eingesetzt wird. Im Jahr 2016 erfolgte eine Indikationserweiterung für die Behandlung von Morbus Crohn, einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung.

Stelara® erzielte in den vergangenen Jahren steigende Erlöse und erwirtschaftete 2016 einen weltweiten Umsatz von rund 3,2 Milliarden US-Dollar. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres lagen die Umsätze bereits bei über 2,9 Milliarden US-Dollar, was einer Zunahme von etwa 25% gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres entspricht. Die Vermarktung eines Biosimilars für Stelara® sollte nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen gegen Ende des Jahres 2023 in den USA und ab Mitte des Jahres 2024 in Europa möglich werden.

* Stelara ist eine eingetragene Marke von Johnson & Johnson