München – Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats der Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8/ WKN: A1EWVY) vom 27. Juni 2022 wird der Wahlvorschlag unter TOP 9 der am 20. Mai 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 der Formycon AG geändert. Der Aufsichtsrat der Formycon AG schlägt nun Herrn Dr. Thomas Strüngmann für die Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vor.

Die ursprünglich vorgeschlagene Kandidatin erklärte mit Schreiben vom 27. Juni 2022 gegenüber dem Aufsichtsrat, dass sie für die vorgeschlagene Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehe.

Der Aufsichtsrat möchte an den vorgeschlagenen Wahlen zum Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft festhalten. Vor dem Hintergrund der neuen Tatsache, dass die ursprünglich vorgeschlagene Kandidatin nicht mehr zur Verfügung steht, kann der Aufsichtsrat an seinem bisherigen Beschlussvorschlag nicht festhalten und hat diesen daher entsprechend geändert.

Der Aufsichtsrat ist von der Eignung des Herrn Dr. Thomas Strüngmann als Kandidat für den Aufsichtsrat überzeugt, insbesondere aufgrund seines herausragenden Kompetenzprofils, seiner jahrelangen Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie sowie seiner umfassenden Branchen- und Fachkenntnisse. Weitere Angaben zum Kandidaten finden Sie unter:

https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung/

Auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats wird der Beschlussvorschlag zu TOP 9 der Einladung zur Hauptversammlung wie folgt angepasst:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder wird wirksam, wenn die Satzungsänderung beschlossen und im Handelsregister eingetragen ist.

Der Aufsichtsrat der Formycon AG setzt sich dann gemäß § 6 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.Zur Besetzung dieses künftigen weiteren Aufsichtsratspostens soll schon auf dieser Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden. Dessen Amtszeit beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung des Aufsichtsrats wirksam ist.

Die Athos KG, die über die Santo Holding AG, Zug, Schweiz, die Klinge Biopharma GmbH und die FYB 202 GmbH & Co. KG als Aktionäre der Gesellschaft mittelbar 26,6 % der Anteile der Formycon AG hält, hat vorgeschlagen, Herrn Dr. Thomas Strüngmann in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag nach entsprechender Prüfung zu eigen gemacht und schlägt Herrn Dr. Thomas Strüngmann vor diesem Hintergrund gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor. Herr Dr. Thomas Strüngmann hat dem Wunsch des Aufsichtsrats entsprochen und die Absicht erklärt, sich für die Wahlen zum Aufsichtsrat zur Verfügung zu stellen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 8

Herr Dr. Thomas Strüngmann,
wohnhaft in Bad Wiessee,
Unternehmer, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie und Prinzipal der ATHOS KG,

ab Bedingungseintritt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten vergewissert, dass er den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten (Lebenslauf) sind auf der Internetseite der Gesellschaft vor und während der virtuellen Hauptversammlung unter

https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung/

den Aktionären zugänglich.