• Neuer Termin für den 10. Dezember 2020 vorgesehen
  • Verschiebung auf späten Termin soll Präsenzveranstaltung ermöglichen
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfolgt planmäßig am 18. Mai 2020
München - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Formycon AG haben die Verschiebung der ursprünglich für den 30. Juni 2020 geplanten Hauptversammlung auf den 10. Dezember 2020 beschlossen. Diese Entscheidung steht vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dient dem Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller an der Hauptversammlung beteiligten Dienstleister. Formycon folgt damit dem allgemeinen (Groß-) Veranstaltungsverbot bis 31. August 2020, das von Seiten der Bundesregierung Mitte April 2020 ausgesprochen wurde und nutzt das vom Gesetzgeber verabschiedete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, welches die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung auch über die übliche Acht-Monats-Frist (§175 Abs. 1 Satz 2 AktG) hinaus erlaubt.

Mit der Verschiebung der Hauptversammlung auf einen Termin zum Ende des Jahres hin möchte Formycon seinen Aktionärinnen und Aktionären, sofern es die herrschende Situation bezüglich der Corona Pandemie bis dahin zulässt, die Möglichkeit der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ermöglichen. Die Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zum neuen Termin wird entsprechend der regulären gesetzlichen Fristen erfolgen. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 wird planmäßig am 18. Mai 2020 erfolgen.