München – Vor dem Hintergrund der auf unabsehbare Zeit anhaltenden COVID-19 Pandemie, der vom Freistaat Bayern beschlossenen und weiter fortgeltenden Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken, hat sich der Vorstand der Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8/ WKN: A1EWVY) mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 zum Wohle der Gesundheit der Aktionäre zur Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung in einem virtuellen Format entschieden. Daher wird die Hauptversammlung für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der Formycon AG und ihre Bevollmächtigten im Internet über das HV-Portal der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen.

Die Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung erfolgte am heutigen Tag unter Einhaltung der regulären gesetzlichen Fristen im elektronischen Bundesanzeiger. Alle weiteren Informationen zur virtuellen Hauptversammlung werden von der Gesellschaft auf der Internetseite unter https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung gestellt.