Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 1 Satz 1 AktG
Planegg-Martinsried, Deutschland, 20. Oktober 2026 – Die Formycon AG (ISIN: DE000A1EWVY8/ WKN: A1EWVY) („Gesellschaft“) hat heute mit der Biocelys S.A. mit Sitz in Canelones, Uruguay, und der Santo Biosimilar GmbH mit Sitz in München jeweils einen Kooperationsvertrag im Zusammenhang mit einem Biosimilar-Kandidaten abgeschlossen. Die ATHOS KG hält mittelbar über die Santo Holding (Deutschland) GmbH mehr als 20 % der Aktien bzw. Stimmrechte der Gesellschaft. Die ATHOS KG beherrscht mittelbar sowohl die Santo Biosimilar GmbH als auch die Biocelys S.A. Die Biocelys S.A. und die Santo Biosimilar GmbH sind damit der Gesellschaft nahestehende Unternehmen im Sinne des § 111a AktG.
Der Kooperationsvertrag mit der Biocelys S.A. hat die gemeinsame Entwicklung sowie die Herstellung, Zulassung und Supply Management des Biosimilar-Kandidaten zum Gegenstand. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft der Santo Biosimilar GmbH eine unbefristete, unwiderrufliche und unterlizenzierbare Lizenz an einer Klon-Zelle übertragen und bestimmte Entwicklungsdienstleistungen zur Realisierung des Vorhabens erbringen. Der Kooperationsvertrag mit der Santo Biosimilar GmbH hat die Finanzierung des Vorhabens durch die Santo Biosimilar GmbH und im Gegenzug die exklusive Zuweisung der Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen an die Santo Biosimilar GmbH zum Gegenstand.
Der Vorstand geht davon aus, dass die Gesellschaft im Rahmen der Kooperation mit der Biocelys S.A. und der Santo Biosimilar GmbH Rechte und Leistungen (einschließlich Zinsen) mit einem Zeitwert von EUR 40 – 45 Mio. übertragen bzw. erbringen wird. Für die im Rahmen des Vorhabens zu erbringenden Entwicklungs- und Servicedienstleistungen der Gesellschaft erhält die Gesellschaft eine Vergütung auf Stundenbasis mit einer Marge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich sowie Servicegebühren. Zudem erhält die Gesellschaft eine prozentuale Beteiligung an den Erlösen der Santo Biosimilar GmbH im niedrigen zweistelligen Bereich, von welcher zunächst die Projektkosten einschließlich Zinsen abgezogen werden. Eine Auszahlung der anteiligen Erlöse an die Gesellschaft wird voraussichtlich ab 2036 erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den vorgenannten Geschäften am 23. Juli 2026 gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt.
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